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BUND DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEITEN IN DER SCHWEIZ
Freiburg - Reichengasse
Bern - Altstadt mit M�nster von der Schwelle aus
Biel - Brunngasse
 
 

Bund der angestammten deutschsprachigen Minderheiten in der Schweiz (BADEM)

  • Kultur Natur Deutschfreiburg (KUND), Postfach 161, 1701 Freiburg
  • Gesellschaft Walserhaus Gurin, 6685 Bosco Gurin
  • Sprachkreis Deutsch/Bubenberg-Gesellschaft (SKD), 3000 Bern

Bundesamt für Kultur BAK
Direktion und Sektion Kultur und Gesellschaft
Hallwylstraße 15
3003 Bern
Bern, 1. November 2020

Antrag
auf Erstellung eines Berichtes im Auftrag des BAK über den Bestand und die Gefährdung des Deutschen als angestammte Minderheitensprache in der Schweiz und über geeignete Maßnahmen zu dessen Erhaltung und Förderung im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (ECRM)

Sehr geehrte Frau Chassot,
sehr geehrter Herr Vitali

Um eine Lücke im Minderheitenrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu füllen und um die Zweisprachigkeit und Verständigung in unserem Lande zu verbessern, stellen wir Ihnen den Antrag, einen Bericht über Bestand und Gefährdung des Deutschen als angestammter Minderheitensprache erstellen zu lassen; es geht gemäß den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses des ECRM dabei um Minderheiten in einer ganzen Reihe von Gemeinden, namentlich in den Kantonen Jura, Bern, Neuenburg, Freiburg, Waadt, Wallis, Tessin und auch in  Graubünden, welches in der Aufzählung fehlt.
Der Bericht soll auch aufzeigen, wie Deutsch als Minderheitensprache in Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen erhalten und gefördert werden kann.
Der Auftrag zur Erstellung dieses Berichtes soll einer geeigneten Institution erteilt werden. Geeignet dafür ist u. E. vor allem das Institut für Mehrsprachigkeit an der Universität Fribourg/Freiburg. Bereits vorhandene Bestandesaufnahmen, Analysen und Vorschläge sind in der Studie zu berücksichtigen; für einen großen Teil der zu untersuchenden Gemeinden fehlen sie jedoch bisher. Für die Stadt Freiburg und ihre Umgebung z. B. gibt es zwar bereits gute Unterlagen , besonders für die Kantone Bern, Jura und Waadt sowie für den Rest des Kantons Freiburg jedoch nicht.

Inhalte und Fragestellungen, die in dem Bericht behandelt werden sollen
Wir schlagen Ihnen folgende Inhalte und Fragestellungen vor, denen sich unseres Erachtens die Autoren des Berichtes und ihre Mitarbeiter widmen sollen.

  • Geschichtlicher Hintergrund der angestammten deutschsprachigen Minderheiten
  • Bestandesaufnahme in den Gemeinden mit einer beträchtlichen angestammten deutschsprachigen Minderheit gemäß Definiton der ECRM, namentlich in jenen, die in den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses der ECRM erwähnt werden (s. Fußnote 1)
    • Zustand des Deutschen in den betreffenden Sprachgemeinschaften
      • Spracherhalt, Sprachentwicklung, Assimilationsgrad (dominante und schwächere Sprache), Sprachverlust der Personen, Zu- und Abwanderung Angehöriger der deutschsprachigen Minderheit 
      • Einstellung der deutschsprachigen Minderheit zu ihrer Sprache, Einstellung der anderssprachigen Umgebung zum Deutschen 
      • Erfassung der auf älteren Karten belegten deutschen topographischen Bezeichnungen
    • Deutsch als Amts- und Gerichtssprache in Theorie und Praxis
      • Deutsch als amtliche oder informell verwendete Sprache in Gemeinden und Regionen: gleichberechtigte oder eingeschränkte Amtssprache, Kontakt zwischen Behörden und Bevölkerung, evtl. zu Sachfragen auch mündliche Orientierung und Diskussionen, Sichtbarmachung der deutschsprachigen Minderheitensprache auf Schildern, Bekanntmachungen, Landkarten usw.
    • Deutsch als Schulsprache in Gemeinden und Regionen
      • Zugang zu deutschsprachigen Schulen
      • Zweisprachiger Unterricht (mehr oder weniger paritätisch)
      • Unterricht in Deutsch als Fach auf muttersprachlichem Niveau für Kinder aus deutschsprachigen Familien
    • Die Präsenz des Deutschen in der lokalen und regionalen Kultur (Theater, Feste) sowie in Presse und Lokalradio. Form und Umfang der Unterstützung durch die öffentliche Hand
    • Die Rolle von Deutsch als Minderheitensprache in der Wirtschaft
    • Zusammenfassende Beurteilung: Grad der Erhaltung, Entwicklung oder Gefährdung der Minderheiten
  • Empfohlene Maßnahmen für die einzelnen Regionen und Gemeinden zu Schutz und Förderung von Deutsch als angestammter Minderheitensprache und zur Behebung der unter Teil 2 festgestellten Mängel  
    • Maßnahmen und Aktionen zur positiven Wahrnehmung der deutschsprachigen Minderheiten durch die Mehrheitsbevölkerung
    • Aufwertung des Deutschen als örtliche Amts- und Gerichtssprache
    • Sichtbarmachung der deutschsprachigen Minderheitensprache auf Schildern, Bekanntmachungen, Landkarten usw.
    • Stützung von Deutsch als Minderheitensprache durch die Schule (während der gesamten Zeit der Schulpflicht)
      • Zugang zu deutschsprachigen Schulen
      • Zweisprachiger Unterricht (mehr oder weniger paritätisch)
    • Weitere Maßnahmen, z. B. durch Förderung von Deutschkenntnissen in Firmen
  • Verbesserung der Zweisprachigkeit und Verständigung zwischen den Landesteilen durch Erhaltung und Förderung von Deutsch als Minderheitensprache.

Den deutschsprachigen Minderheiten in unserem Lande ist bisher auf Bundesebene wenig Beachtung geschenkt worden. Das ist wohl teilweise darauf zurückzuführen, dass Deutsch insgesamt in der Schweiz die Mehrheitssprache ist, und darauf, dass im Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) nur für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur ein eigener Abschnitt eingebaut worden ist. Diesen Mangel gilt es mit dem beantragten Bericht wettzumachen.

Sprachenrechtliche Voraussetzungen
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats (ECRM)
Am 23. Dezember 1997 ratifizierte die Schweizerische Eidgenossenschaft die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats (ECRM); die Charta trat am 1. Februar 1999 in Kraft. Artikel 7 der Charta schützt und fördert auch Deutsch in den Kantonen und Gemeinden, wo es eine angestammte Minderheitensprache ist.
Gemäss Artikel 7.4 der Charta soll der Vertragsstaat eine Einrichtung einsetzen, welche die Behörden auf allen Ebenen in allen Angelegenheiten der Förderung der jeweiligen Minderheitensprache berät. Die vom Bund und vom Kanton Graubünden geförderten Organisationen Lia Rumantscha und Pro Grigioni Italiano nehmen die Aufgaben gemäss Artikel 7.4 der Charta für Rätoromanisch und Italienisch wahr. Im Kanton Bern setzen sich seit 2006 zwei offizielle Organisationen für die Belange der französischsprachigen Minderheit ein, nämlich der Conseil du Jura bernois (CJB; Bernjurassischer Rat (BJR)) und der Conseil des affaires francophones de l’arrondissement de Biel/Bienne (CAF; Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB)). Seit kurzem setzt sich analog zu Lia Rumantscha und Pro Grigioni Italiano unser Bund der angestammten deutschsprachigen Minderheiten in der Schweiz (BADEM) für Deutsch als angestammte Minderheitensprache ein.  
Der Sachverständigenausschuss der Charta hat in seinem jüngsten (siebten) Prüfbericht von 2019 der Schweiz empfohlen, „eine Einrichtung zum Zweck der Beratung der betreffenden Bundes- und Kantonsbehörden in Angelegenheiten der deutschen Sprache als Minderheitensprache zu gründen“.
Das Ministerkomitee empfiehlt der Schweiz, alle Beobachtungen und Empfehlungen des Sachverständigenausschusses zu berücksichtigen.
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
Die Antragsteller sind der Meinung, dass das BAK die Einrichtung sein muss, welche ähnlich wie für Italienisch und Rätoromanisch aktiv dazu beiträgt, dass die Aufgaben der vom Sachverständigenausschuss der Charta empfohlenen Beratungsinstanz erfüllt werden. Das gilt insbesondere deshalb, weil Deutsch als angestammte Minderheitensprache auf mehrere Kantone verteilt ist.
Dafür spricht auch Art. 70 Abs. 5 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV): “Der Bund unterstützt die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben.” Das ist im Sinne der ECRM u. E. auch auf die Kantone auszuweiten, die nicht explizit als mehrsprachig gelten, aber dennoch angestammte deutschsprachige Minderheiten aufweisen.
Es ist an der Zeit, dass in der Schweiz auch Deutsch als Minderheitssprache gemäß der Bundesverfassung und dem Sprachengesetz geschützt und gefördert wird. Gemäß Art. 70 Abs. 2 BV sind die angestammten Minderheiten von Bund und Kantonen zu schützen: „Die Kantone bestimmen ihre Amtssprachen. Um das Einvernehmen zwischen den Sprachgemeinschaften zu wahren, achten sie auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten.” Relevant ist in diesem Zusammenhang auch der folgende Abs. 3: Bund und Kantone fördern die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften.”
Die angestammten deutschsprachigen Minderheiten in der Schweiz sind alle zweisprachig und können somit einen Beitrag zur Verständigung und zum Zusammenhalt zwischen den Sprachgruppen leisten.
Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG)
Das Sprachengesetz nimmt die Grundsätze der Bundesverfassung in Art. 3 auf und ergänzt sie in Bst. a mit einer an sich selbstverständlichen, aber wichtigen Ergänzung: „Er [der Bund] achtet darauf, die vier Landessprachen gleich zu behandeln.“
Sprachenfreiheit und Territorialitätsprinzip
Zur Sprachenfreiheit als Grundrecht gehört die Elementarbildung in der Muttersprache, welche in der Regel ohne die öffentliche Schule nicht geleistet werden kann. „Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein.“ (Art. 36 Abs. 1 BV). Der folgende Abs. 2 ist auf die deutsche Minderheit im Berner Jura nicht anwendbar, weil kein “öffentliches Interesse” oder “Schutz von Grundrechten Dritter” geltend gemacht werden kann; der mehrheitlich französische bzw. italienische Charakter des Berner Juras sowie der Kantone JU, NE, VD, VS und TI und deren Regionen ist nicht gefährdet.
Das Territorialitätsprinzip leitet sich vor allem aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtes ab und hat seinen Niederschlag im Bundesgesetz über die Landessprachen (Sprachengesetz, SpG) vom 5. Oktober 2007 gefunden, und zwar in Art. 3 Bst. c: „Er [der Bund] trägt der herkömmlichen sprachlichen Zusammensetzung der Gebiete Rechnung.“ Das Territorialprinzip besagt grundsätzlich, dass die Sprachgebiete in ihrem Bestand bewahrt bleiben sollen und dass sich Zuzüger an Amts- und Schulsprache anpassen müssen. Es ist im Kanton Bern besonders seit 1948 immer angerufen worden, um die Assimilation der als Störfaktor empfundenen deutschsprachigen Minderheit im Jura voranzutreiben. Es ist aber auf historische Minderheiten nicht anwendbar. Auch in sprachlichen Mischgebieten entlang der Sprachgrenze lässt sich übrigens mit dem Territorialitätsprinzip die Einsprachigkeit auf die Dauer nicht verteidigen. Früher einsprachige Gemeinden sind zweisprachig geworden: Biel/Bienne und Evilard/Leubringen im Kanton Bern; Courgevaux/Gurwolf, Meyriez/Merlach und Courtepin im Kanton Freiburg. Außerdem gibt es Gemeinden und Gemeindeverbände mit pragmatischer Zweisprachigkeit. Kindern der sprachlichen Minderheit wird der Unterricht in der Familiensprache ermöglicht: so etwa im Freiburger Saane- und Seebezirk in Murten/Morat und Umgebung, in den Walliser Gemeinden Sierre/Siders und Sion/Sitten sowie teilweise im Verwaltungsbezirk Biel/Bienne.
Leider ist in den Kantonen und Regionen mit deutschsprachigen Minderheiten das Kapital der Zweisprachigkeit unterschiedlich genutzt worden; vielerorts ist es ungenutzt geblieben oder sogar unterdrückt worden und teilweise erodiert. Die Gelegenheit ist für Bund und Kantone günstig, ihre Sprachenpolitik in dieser Hinsicht zu verbessern. Dazu ist es auch notwendig, den Glücksfall der Zweisprachigkeit nicht nur auf die erwähnten Paradebeispiele anzuwenden. In der französischsprachigen Schweiz ist die Bereitschaft der Bevölkerung dazu, Deutsch zu lernen, in den letzten fünfzig, sechzig Jahren gewachsen. Besonders in den Kantonen der deutschsprachigen Westschweiz ist das Interesse am Französischen immer noch groß; es ist vielen Leuten geläufig, und neue zweisprachige Schulklassen haben regen Zulauf. Individuelle Zweisprachigkeit bedeutet selten, dass eine Person zwei Sprachen gleich gut in allen Lebensbereichen beherrscht. Die faktisch zweisprachigen Angehörigen der deutsch- und rätoromanischsprachigen Minderheiten in der Schweiz nähern sich in vielen Fällen einer ausgeglichenen individuellen Zweisprachigkeit an. Es ist u. E. auch eine Aufgabe des Bundes und der Kantone, auf die Vorteile Gewicht zu legen, welche diese bereits vorhandene Zweisprachigkeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft für die Verständigung und Kohäsion zwischen den Sprachgemeinschaften bringen kann. Ebenso wichtig ist der wirtschaftliche Standortvorteil, den der Schweiz eine weitverbreitete, hochwertige Zwei- und Mehrsprachigkeit der Bevölkerung bringt. Die deutschsprachigen Minderheiten können bei verbesserter Förderung dazu vermehrt beitragen. Diffuse Ängste vor einer schleichenden Germanisierung sind völlig unbegründet und können leicht entkräftet werden. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Die deutschsprachigen Minderheiten haben in den letzten Jahrzehnten anteilmäßig abgenommen und sind vielerorts in ihrem Bestand gefährdet.

Wir sind gerne zu Gesprächen über die Umsetzung unseres Antrags bereit und sehen Ihrer Antwort mit großem Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüssen

Bund der angestammten deutschsprachigen Minderheiten in der Schweiz (BADEM)

Kultur Natur Deutschfreiburg:                                                              Walserhaus Gurin:
US-Stulz                                                                                                      US-Sartori
Franz-Sepp Stulz                                                                                       Ivano Sartori
Präsident                                                                                                    Präsident

                                   Sprachkreis Deutsch/Bubenberg-Gesellschaft:
                                                          US-Wyss
                                                              René Wyss    
                                                              Vizepräsident 

 Gemäß S. 17-8  (Abschnitte 93-100)  sind es folgende Gemeinden (nach ECRM-Definition kommen noch weitere dazu):
Jura: Orte mit Mehrheit: Ederswiler, Wiler/Envelier (Gemeinde Val Terbi), Oberriederwald/Riedes-Dessus (Gemeinde Soyhières/Saugern); Gemeinden mit relevanter Minderheit: U.a. Movelier (Moderswiler), Pleigne (Pleen), Soyhières (Saugern), Undervelier und Vermes (Pferdmund).
Berner Jura: alle Gemeinden.
Neuenburg: Thielle/Häusern-Wavre (Gemeinde La Tène).
Waadt: Avenches/Wiflisburg, Cudrefin, Faoug/Pfauen, Vully-les-Lacs, Missy
Fribourg/Freiburg: verschiedene Gemeinden mit frz. Amtssprache: Fribourg/Freiburg, Givisiez (Siebenzach), Granges-Paccot (Zur Schüren), Hauterive (Altenryf), Marly (Mertenlach), Pierrafortscha (Perfetschied), Villars-sur-Glâne (Wiler); localities of Autafond (Belfaux municipality), Chésopelloz (Corminboeuf municipality), Cormagens (Cormafing; La Sonnaz municipality). See/Lac district: Courgevaux/Gurwolf (German-speaking majority), Cressier (Grissach), Mont-Vully (Wistenlacherberg).
Wallis: Siders; Tessin: Bosco Gurin
Die englische Originalfassung des Sachverständigenberichtes ist abrufbar auf: https://rm.coe.int/switzerlandecrml7-en/168097e42e

Z. B. jene über die Frage der Einführung von Deutsch als Amtssprache in der Stadt Freiburg, auch im Hinblick auf die geplante Fusionsgemeinde Groß Freiburg: Coray, Renata; Berthele, Raphael; Hodel, Laura. Deutsch als Amtssprache der Stadt Freiburg i.Ü.? Bestandesaufnahme und Analysen aus historischer, juristischer und soziolinguistischer Perspektive. Bericht zuhanden des Gemeinderates von Freiburg.Universität Freiburg i.Ü. (Institut für Mehrsprachigkeit). 31.01.2018 (revidierte Fassung). http://www.institut-mehrsprachigkeit.ch/de/publications#5626

Empfehlung 2d, S. 33. Die englische Originalsfassung des Berichtes ist abrufbar auf
https://rm.coe.int/switzerlandecrml7-en/168097e42e

  Englischer Originaltext (https://rm.coe.int/switzerlandecrml7-en/168097e42e): 
II. Further recommendations
c. Make available Germanlanguage education from pre-school to secondary levels for those municipalities where German is a minority language.d.Establish a body for the purpose of advising the federal and cantonal authorities concerned on matters pertaining to German as a minority language.

Z. B. in der Stadt Bern:
https://bernerland.ch/sprachkreis/kanton-bern/zweisprachige-klassen-mit-deutsch-und-franzoesisch-in-der-stadt-bern.html


                 
                                                                      Vizepräsident des Sprachkreises Deutsch
                                                                                                René Wyss


Empfehlung 2d, S. 33. Die englische Originalsfassung des Berichtes ist abrufbar auf
https://rm.coe.int/switzerlandecrml7-en/168097e42e

Das ist gemäß dem Prüfungsbericht in allen Gemeinden des Berner Juras der Fall. (Abschnitt 97 und Fußnote 19, S. 18.

Empfehlungen 1a, 1b und 2c, ebenfalls S. 33.

Beschluss vom 11.12.2019. (Empfehlung CM/RecChL(2019)6 an die Mitgliedsstaaten.
Empfehlungen, S. 34. Der englische Originaltext ist auch abrufbar auf https://search.coe.int/cm/Pages/result_details.aspx?ObjectId=0900001680993e62

 

 


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