BADEM    
 
BUND DER ANGESTAMMTEN DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEITEN IN DER SCHWEIZ
 
Freiburg - Reichengasse
Kleintal / Petit-Val im Berner Jura
Gurin im Frühling (Bosco Gurin TI)
Freiburg im Üechtland
Chatelat im Kleintal BE
Bosco Gurin TI
Die Europäische Sprachencharta (ECRM)

Die Gesellschaft Walserhaus Gurin, Bosco Gurin TI
Kultur Natur Deutschfreiburg, Freiburg i. Ü.
Sprachkreis Deutsch, Bern

DER DACHVERBAND BADEM

Der BADEM setzt sich gemäß Art. 3 seiner Statuten für den Schutz und die Förderung der angestammten deutschsprachigen Minderheiten in jenen Orten der Schweiz ein, in denen Deutschsprachige zumindest seit Beginn des 20. Jahrhunderts entweder (a) eine Minderheit von mindestens zehn Prozent der Bevölkerung ausmachen oder (b) die Mehrheit der Bevölkerung ausmachen und Deutsch nicht Amtssprache ist.
Art. 4 der Statuten umschreibt in allgemeiner Form die Tätigkeit von des Vereins.

In seinem ersten Vereinsjahr hat sich der BADEM konkret die Aufgabe gestellt,

  • Angaben über Zustand, Geltung und Gefährdung der angestammten deutschsprachigen Minderheiten zu sammeln und zu würdigen und ein Bild von den Möglichkeiten ihrer Erhaltung und Förderung zu bekommen
  • Insbesondere den Beitrag aufzuzeigen, welchen die meist zweisprachigen Angehörigen dieser Minderheiten zur Kohäsion und zum gegenseitigen Verständnis im Zusammenleben der Sprachgemeinschaften leisten, und Vorschläge zu machen, wie diese Mittlerrolle erhalten und gefördert werden kann
  • Zu erfassen, in welchem Umfange diese Minderheiten in deutscher Sprache publizistisch tätig sind und sich politisch, gesellschaftlich, folkloristisch und literarisch äußern
  • Zu erfassen, wie in Regionen, wo Deutsch Minderheitssprache ist, im Sprachenerwerb der Spagat zwischen Mundart und Hochsprache neben dem Erwerb der Mehrheitssprache gelingt
  • die über viele Kantone verstreuten angestammten deutschsprachigen Minderheiten miteinander zu vernetzen und gegenüber Bund, Kantonen und Gemeinden zu vertreten.
  • die angestammten deutschsprachigen Minderheiten und ihre anderssprachigen Nachbarn für den Wert der individuellen und gesellschaftlichen Mehrsprachigkeit zu sensibilisieren
  • Vorarbeiten zu erstellen für spätere vertiefte Bericht über Bestand und Gefährdung des Deutschen als angestammte Minderheitensprache in der Schweiz sowie über geeignete Maßnahmen zu dessen Erhaltung und Förderung.

Der BADEM schließt eine Lücke auf Bundesebene
Der Bund der angestammten deutschsprachigen Minderheiten in der Schweiz (BADEM) ist als Dachverband gegründet worden. Die Statuten wurden durch die Gründungsvereine Kultur Natur Deutschfreiburg (KUND), Sprachkreis Deutsch (SKD) und Walserhaus Gurin genehmigt und traten am 4. März 2021 in Kraft. Die Gründungsversammlung fand am 28. März 2021 statt.
DER BADEM ist eine nicht gewinnorientierte Organisation von gesamtschweizerischer Bedeutung, die sich für die Erhaltung und Förderung angestammter deutschsprachiger Minderheiten einsetzt sowohl in mehrsprachigen Kantonen als auch in offiziell einsprachigen Kantonen, in welchem Deutsch nicht Amtssprache ist.
Deutsch ist als angestammte Minderheitensprache – im Gegensatz zu anderen kantonalen sprachlichen Minderheiten - auf mehrere Kantone verteilt; deshalb ist eine Organisation nötig, welche die Bemühungen der deutschsprachigen Minderheiten koordiniert und deren Interessen landesweit vertritt. Die Schwierigkeiten und Wünsche, die Gefährdung und das Potential sind in vielen Fällen ähnlich, die Stellung mancher dieser Minderheiten ist jedoch innerhalb ihrer Kantone schwach.
Anders als im Musterfalle Graubündens, wo BAK, Kantone sowie Lia Rumantscha und Pro Grigioni Italiano einen direkten Draht zu einander haben und Hand in Hand arbeiten, ist der politische Rahmen für die deutschsprachigen Minderheiten nicht so einfach und günstigt gestaltet.
Es ist jedoch an der Zeit, dass in der Schweiz auch Deutsch als Minderheitensprache gemäß der Bundesverfassung und dem Sprachengesetz geschützt und gefördert wird. Gemäß Art. 70 Abs. 2 BV sind die angestammten Minderheiten von Bund und Kantonen zu schützen: „Die Kantone bestimmen ihre Amtssprachen. Um das Einvernehmen zwischen den Sprachgemeinschaften zu wahren, achten sie auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten.” Relevant ist in diesem Zusammenhang auch der folgende Abs. 3: „Bund und Kantone fördern die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften.”
Dafür spricht auch Art. 70 Abs. 5 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV): „Der Bund unterstützt die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben. ” Das ist im Sinne der ECRM u. E. auch auf die Kantone auszuweiten, die zwar nicht als mehrsprachig gelten, aber dennoch angestammte deutschsprachige Minderheiten aufweisen.
Die angestammten deutschsprachigen Minderheiten in der Schweiz sind großenteils zweisprachig und können somit einen Beitrag zur Verständigung und zum Zusammenhalt zwischen den Sprachgruppen leisten.
Das Sprachengesetz nimmt die Grundsätze der Bundesverfassung in Art. 3 auf und ergänzt sie in Bst. a mit einer an sich selbstverständlichen, aber wichtigen Ergänzung: „Er [der Bund] achtet darauf, die vier Landessprachen gleich zu behandeln.“