Eine umfassende und zuverlässige datenschutzrechtliche Sicherung ist am besten und effektivsten durch eine Kooperation mit speziell in den Bereichen des Datenschutz geschulten Informatikern, Juristen und Ingenieuren zu gewährleisten. In dieser Form bieten wir eine datenschutzrechtliche Rundum-Betreuung an.
Informationen sind Wirtschaftsgüter. Bereits im eigenen Interesse sollten sich Ihre Daten in Sicherheit befinden – Sicherheit sowohl vor Verlust und Zerstörung, als auch vor Einsichtnahme durch Dritte. Aus der Tatsache, dass im eigenen Unternehmen solche Vorfälle noch nicht beobachtet wurden, entsteht ein trügerisches Sicherheitsgefühl. Übersehen wird, dass viele Vorfälle auch im Nachhinein nicht bemerkt werden. Weiterhin wird regelmäßig die Gefährdung durch meist absichtslos handelnde Mitarbeiter unterschätzt, die als Innentäter für die Mehrzahl der Sicherheitsverstöße verantwortlich sind. Hier zeigt sich auch, dass ein funktionierendes Sicherheitssystem mehr von systematischer und effizienter Gesamtplanung, als von kostenintensiven Einzelmaßnahmen abhängig ist.
Bei der Absicherung von immer komplexer werdenden IT-Systemen kommt es jedoch oft zu
Fehleinschätzungen. Hinsichtlich des Datenschutzes ist inzwischen entscheidend, dass es sich nicht um ein rein
technisches und organisatorisches, sondern insbesondere um ein juristisches Problemfeld handelt.
Spätestens hier sind viele Betriebe überfordert.
Unternehmen haben einen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen, wenn sie bei der
automatisierten Datenverarbeitung mindestens 5 Mitarbeiter oder bei Verarbeitung auf andere Weise mindestens 20 Personen
beschäftigen.
Das Erlernen des notwendigen Datenschutz-Know-Hows erzeugt zwingend Arbeitsaufwand in einem Umfang, der es bestenfalls
größeren Unternehmen erlaubt, einen Arbeitnehmer hierfür abzustellen. Oft sind auch nach der Einarbeitung die rechtlichen
Kenntnisse des Datenschutzbeauftragten mangels juristischer Vorbildung nur ungenügend vorhanden.
Dies birgt für Vorstände und Geschäftsführer, die persönlich für Versäumnisse und mangelnde
Risikovorsorge verantwortlich sind, ein an sich nicht akzeptables Risiko. Die datenschutzrechtlichen
Ordnungswidrigkeits- und Strafvorschriften - auch dies ist regelmäßig nicht bekannt oder bewusst - sehen Bußgeld bis zu
250.000 € und Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vor, obgleich die tatsächlich verhängten Bußgelder oder Strafen deutlich
niedriger ausfallen dürften. Die Hinzuziehung eines externen Anwalts ist wiederum regelmäßig nicht zweckmäßig, da diesem
üblicherweise die benötigten, technischen Kenntnisse fehlen.
Wir stellen Ihnen einen kompetenten, externen Datenschutzbeauftragten, der in Abstimmung mit den anderen Spezialisten agiert. Naturgemäß gehen unsere Kenntnisse über den eigentlichen Kernbereich des Datenschutzes hinaus, so dass auch andere Problemfelder, die mit dem Datenschutz zusammenhängen, rechtzeitig erkannt werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: angemessene Kosten bei hohem Sachverstand und sofortige Verfügbarkeit.
Bei allen juristischen Aufgabenstellungen und Fragen arbeiten wir in ständiger Kooperation mit fachkundigen namhaften Anwaltskanzleien zusammen.
Fragebogen Datenschutzniveau (PDF 86,4 KB)